Warum eine kieferorthopädische Behandlung?


Medizinische Empfehlungen für die Korrektur von Zahnstellungs- und Kieferfehlbildungen:

  • zur Prophylaxe kariöser Defekte und Zahnfleischentzündungen (z.B. bei Engstand)
  • Kauen und Abbeißen sind eingeschränkt oder unmöglich (z.B. große Frontzahnstufe)
  • Kiefergelenke sind in Fehlfunktion
  • Fehl- und Überbelastungen an Zähnen begünstigen die Schädigung des Zahnhalteapparates (z.B. Einbiss von Zähnen in die Gaumenschleimhaut) und als Folge sogar den Zahnverlust
  • Fehlfunktionen der Zunge und beeinträchtigtes Sprechen entstehen durch Zahnstellungsfehler im Frontzahnbereich (z.B. offener Biss, große Frontzahnstufe)
  • Aussehen und Selbstwertgefühl sind durch besonders ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen erheblich beeinträchtigt (z.B. Außenstand von Eckzähnen)
  • Lückenschluss nach Zahnverlust durch Karies oder Unfall
  • eine optimale prothetische Versorgung (mit z.B. Brücke, Implantat) ist unmöglich, weil Zahnwanderungen oder –kippungen nach Zahnverlust stattgefunden haben
  • Kieferfehlbildungen, die im Erwachsenenalter mit einer kombinierten kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Therapie korrigiert werden
  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und syndromale Erkrankungen haben immer Auswirkungen auf die Zahn- und Kieferentwicklung

Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich


Bis zum 18. Lebensjahr bezuschusst die gesetzliche Krankenversicherung kieferorthopädische Behandlungen. Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt Zahnfehlstellungen, Kieferanomalien oder Dysfunktionen in einem gewissen Schweregrad vorliegen.

Je nach Ausprägung dieser Anomalien werden Behandlungen in 5 verschiedene Kieferorthopädische Indikations-Gruppen eingestuft (KIG). Für die Gruppen 1 und 2 werden von der gesetzlichen Krankenkasse keine Kosten übernommen. Dennoch ist die Korrektur dieser Kieferanomalien oft medizinisch sinnvoll und zu empfehlen.

Für die Gruppen 3, 4 und 5 zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss, es bleibt für die Versicherten während der Behandlung jedoch ein Eigenanteil von 20% selbst zu tragen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Ihre Krankenkasse übernimmt somit nach § 29 des Sozialgesetzbuch V die Kosten im Rahmen einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung. Alle Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Herbstferien!

Liebe Patientinnen, liebe Patienten, liebe Eltern,

Das gesamte Team macht bis 18. Oktober 2024 Betriebsferien.

Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an unsere

kieferorthopädischen Vertretungen:


Wir wünsche allen erholsame Ferien!!