Was übernimmt die Kasse?


Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung bei Patienten vor dem 18. Lebensjahr werden von der gesetzlichen Krankenkasse ab einem gewissen Schweregrad übernommen. Behandlungen, die über das Angebot des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, müssen die Patienten selbst bezahlen. Hierzu gehören z. B. Mehrkosten für selbstligierende oder zahnfarbene Brackets, hochelastische Drähte und Glattflächenversiegelungen, sowie Aligner- und Lingualtherapie.

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nach dem 18. Lebensjahr werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, es sei denn die Kieferfehlstellung ist so gravierend, dass ein kieferchirurgischer Eingriff zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung notwendig ist.